Marktzugang beschränkt sich nicht auf Einhaltung der EU-Normen 

Marktzugang beschränkt sich nicht auf Einhaltung der EU-Normen 

Die Gegner der Bilateralen III behaupten, die EU-Zertifizierung für einen effektiven Marktzugang für Schweizer KMU nicht so wichtig zu sein. Eine einseitige Anerkennung der EU-Normen durch die Schweiz führt jedoch nicht zu einem korrekten Marktzugang. 

Die Behauptung: «Die Firmen müssen heute im EU-Raum zertifizieren lassen, das stimmt. In der Praxis ist das allerdings kein wirkliches Problem, da wir die EU-Normen ja anerkennen.»  

Quelle: Partners Group Gründer und Milliardär Freddy Gantner, Interview in der NZZ vom 21. Juni 2025 

Der Faktencheck: 
Diese Darstellung ist nicht korrekt, weil die Anerkennung der EU-Normen allein nicht ausreicht, um den Marktzugang für Schweizer Unternehmen im Bereich der Medizinprodukte sicherzustellen. 

Schweizer Hersteller und Händler von Medizinprodukten müssen seit dem Wegfall der vollständigen Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) im Bereich Medizinprodukte ihre Produkte in der EU neu zertifizieren lassen. Die Anerkennung der technischen Normen ist nur ein Teilaspekt. Entscheidend ist, dass die Schweiz ohne ein aktualisiertes MRA nicht mehr als gleichwertiger Partner im europäischen Konformitätsbewertungssystem gilt. Schweizer Zertifikate werden in der EU nicht mehr anerkannt. Unternehmen müssen deshalb eine Niederlassung oder einen Bevollmächtigten in der EU benennen und die Produkte mit deren Kontaktdaten kennzeichnen. Diese zusätzlichen Anforderungen führen zu administrativem und finanziellem Mehraufwand, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. [1] [2] [3] 

Konkretes Beispiel: Ein Schweizer KMU, das Medizinprodukte wie Herzschrittmacher exportiert, muss seit 2021 für den EU-Markt eine separate EU-Zertifizierung einholen und einen EU-Bevollmächtigten benennen. Die Kosten für diese Verfahren können laut einer Studie von Infras (2025) mehrere zehntausend Franken pro Produktlinie betragen. [2] [1] [3] 

Fazit: 
Die blosse Anerkennung der EU-Normen durch die Schweiz ersetzt nicht die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen. Erst mit einer vollständigen Aktualisierung des MRA im Rahmen der Bilateralen 3 entfällt dieser Zusatzaufwand wieder.