Die EU bestimmt nicht, welche Gesetze wir übernehmen
Die Gegner der Bilateralen III behaupten immer wieder, dass die Schweiz alle Gesetze, die die EU schafft, übernehmen muss. Das ist nicht der Fall, denn erstens sehen die Verträge keine automatische Übernahme vor und zweitens ist sie sektoriell begrenzt.
Die Behauptung: «In der Zukunft übernehmen wir für alle Bereiche alle Gesetze »
Quelle: Partners Group Gründer und Milliardär Urs Wietlisbach , Interview in der NZZ vom 21. Juni 2025
Der Faktencheck:
Kernpunkte zur Rechtsübernahme in den Bilateralen 3[1] [2]
- Keine automatische Übernahme: Die Schweiz übernimmt EU-Rechtsakte nur im Rahmen der sogenannten dynamischen Rechtsübernahme. Das heisst, neue EU-Rechtsakte werden nur dann Teil der bilateralen Abkommen, wenn beide Seiten – die EU und die Schweiz – dies im Gemischten Ausschuss beschliessen. Die Zustimmung der Schweiz ist immer notwendig, z. B. durch Bundesrat, Departement oder Parlament.
- Sektorielle Begrenzung: Die dynamische Rechtsübernahme gilt nur für bestimmte Bereiche, insbesondere für die Binnenmarktabkommen (z. B. Personenfreizügigkeit, Luftfahrt, Landverkehr, technische Handelshemmnisse, Strom). Andere Bereiche wie die Landwirtschaft (Agrarteil), Steuern oder die Sozialversicherung sind ausgenommen.
- Eigenständigkeit bleibt bestehen: Die Schweiz entscheidet weiterhin eigenständig über zahlreiche Bereiche, z. B. Zölle auf Käse oder Wein, Sozialversicherungen, Steuern und grosse Teile der Landwirtschaft.
- Beispiel: Im Landwirtschaftsabkommen übernimmt die Schweiz keine neuen EU-Vorschriften zu Zöllen, Subventionen oder Marktordnungen, weil diese zur EU-Agrarpolitik gehören und nicht Gegenstand der Bilateralen 3 sind.
Fazit:
Die Aussage „In der Zukunft übernehmen wir für alle Bereiche alle Gesetze“ ist eindeutig falsch. Die Schweiz bleibt in vielen Bereichen eigenständig und übernimmt EU-Recht nur in klar definierten Sektoren und nach einem gemeinsamen Entscheidungsverfahren.
