Weniger EU-Pflegepersonal würde zu negativen Effekten im Schweizer Gesundheitswesen führen
Die Gegner der Bilateralen III behaupten, Einschränkungen bei der Personenfreizügigkeit wäre kein Problem für das Schweizer Gesundheitswesen. Dabei hat die Schweiz einen strukturellen Mangel an Fachleuten. Ohne zugewanderte Fachkräfte drohen Abstriche bei Qualität und Kapazitäten.
Die Behauptung: «Allfällige Einschränkungen bei der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte wären nicht schlecht, findet er. Das würde den Druck auf die Spitäler erhöhen, «etwas gegen das ungebremste Mengenwachstum im Gesundheitswesen zu unternehmen», sagt er. Zudem würde sich die Initiative auch dämpfend auf die Zahl der Patienten auswirken.»
Quelle: Nationalrat und Gesundheitspolitiker Thomas De Courten (SVP, BL), Interview in der NZZ vom 21. Juni 2025
Der Faktencheck:
Diese Darstellung ist nicht korrekt, weil die Einschränkung der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte nachweislich zu negativen Effekten auf die Versorgungssicherheit und die Qualität im Schweizer Gesundheitswesen führt. Die empirischen Analysen zeigen, dass die Schweiz auf die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus dem EU-Raum angewiesen bleibt, um den Bedarf in Spitälern und Pflegeeinrichtungen zu decken.
Die Schweiz hat einen strukturellen Mangel an medizinischem Personal. Gemäss offiziellen Statistiken stammen rund ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte sowie ein Viertel der Pflegefachpersonen aus dem Ausland, mehrheitlich aus EU/EFTA-Staaten. Einschränkungen bei der Rekrutierung würden zu Personalengpässen führen, was die Wartezeiten für Patientinnen und Patienten verlängert und die Belastung für das verbleibende Personal erhöht. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass eine Reduktion der Zuwanderung von Fachkräften das Mengenwachstum im Gesundheitswesen oder die Patientenzahlen dämpft. Die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen wird primär durch demografische und epidemiologische Faktoren bestimmt, nicht durch das Angebot an Fachkräften.
Eine Studie von Ecoplan (2025) bestätigt, dass die Schweiz auch in Zukunft auf die Zuwanderung von EU-Staatsangehörigen angewiesen ist, um ihren Arbeits- und Fachkräftebedarf zu decken.
Konkretes Beispiel:
Im Jahr 2023 waren laut Bundesamt für Statistik 36 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Schweizer Spitälern ausländische Staatsangehörige. Ohne diese Zuwanderung könnten zahlreiche Spitäler ihren Betrieb nicht aufrechterhalten.
